AKO Informations Center
  • +49 6147 9159-0

Erklärung zur REACH EG-Verordnung 1907/2006

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur.

Die AKO Armaturen & Separationstechnik GmbH ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne der REACH-Verordnung ein nachgeschalteter Anwender. Somit fallen Produkte der AKO Armarturen & Separationstechnik GmbH (Erzeugnisse) unter keine Registrierungs-, Bewertungs- oder Zulassungspflicht. Die AKO Armaturen & Separationstechnik GmbH unterliegt daher weder der Registrierungspflicht noch einer Pflicht zur Erstellung von Sicherheits-Datenblättern. Basierend auf den Informationen unserer Lieferanten, werden aktuell keine verbotenen Substanzen aus der Kandidatenliste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb der 0,1 Masse-% für die Herstellung unserer Erzeugnisse (pneumatische Quetschventile) verwendet.

Informationspflicht nach Artikel 33:
Um als Hersteller von Erzeugnissen unserer Informationspflicht nach Artikel 33 der REACH-Verordnung nachzukommen und die Lieferketten abzusichern, verfolgen wir die Umsetzung der REACH-Verordnung bei unseren Lieferanten konsequent. Sollten in unseren gelieferten Erzeugnissen (pneumatische Quetschventile) ein oder mehrere Stoffe der SVHC-Kandidatenliste in einer Konzentration von jeweils größer 0,1 Massen-% je Teilerzeugnis enthalten sein, werden wir entsprechende Informationen auf unserer Homepage veröffentlichen.

Erklärung zur RoHs EG-Richtlinie 2011/65/EU und 2015/863

Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Die AKO Armaturen & Separationstechnik GmbH fällt als Hersteller von pneumatischen Quetschventilen mit den eigenen Produkten nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie.
Die Produkte können unter Inanspruchnahme der Ausnahmen nach Anhang III,

  • 6a (Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei)
  • 6b (Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei)
  • 6c (Kupferlegierung z.B. Messing mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei)

dennoch als Bestandteil von Systemen eingesetzt werden in denen die EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHs) Anwendung findet.
Im Zuge unseres Qualitätsmanagementsystems wird kontinuierlich auf die Einhaltung der RoHs Richtlinie unserer Vorlieferanten geachtet.

Bei Fragen zu REACH & RoHs, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Weltweiter Marktführer

39Jahre Familienunternehmen

600Neukunden jährlich

20.000Kunden weltweit

Einzigartiges Belieferungsversprechen

< 0,2 %Reklamationsrate

> 99 %Kundenzufriedenheit

30Vertriebspartner

Größte Produktauswahl

10.000Quetschventilvarianten

2.500Quetschventilvarianten ab Lager

100.000verkaufte Einheiten / Jahr

Full-Service-Paket

80CAD-Formate

32Animations- & Montagevideos

16sprachige Dokumentation