Erklärung zur REACH EG-Verordnung 1907/2006
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur.
Die AKO Armaturen & Separationstechnik GmbH ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne der REACH-Verordnung ein nachgeschalteter Anwender. Somit fallen Produkte der AKO Armarturen & Separationstechnik GmbH (Erzeugnisse) unter keine Registrierungs-, Bewertungs- oder Zulassungspflicht. Die AKO Armaturen & Separationstechnik GmbH unterliegt daher weder der Registrierungspflicht noch einer Pflicht zur Erstellung von Sicherheits-Datenblättern. Basierend auf den Informationen unserer Lieferanten, werden aktuell keine verbotenen Substanzen aus der Kandidatenliste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb der 0,1 Masse-% für die Herstellung unserer Erzeugnisse (pneumatische Quetschventile) verwendet.
Informationspflicht nach Artikel 33:
Um als Hersteller von Erzeugnissen unserer Informationspflicht nach Artikel 33 der REACH-Verordnung nachzukommen und die Lieferketten abzusichern, verfolgen wir die Umsetzung der REACH-Verordnung bei unseren Lieferanten konsequent. Sollten in unseren gelieferten Erzeugnissen (pneumatische Quetschventile) ein oder mehrere Stoffe der SVHC-Kandidatenliste in einer Konzentration von jeweils größer 0,1 Massen-% je Teilerzeugnis enthalten sein, werden wir entsprechende Informationen auf unserer Homepage veröffentlichen.
Erklärung zur RoHs EG-Richtlinie 2011/65/EU und 2015/863
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die AKO Armaturen & Separationstechnik GmbH fällt als Hersteller von pneumatischen Quetschventilen mit den eigenen Produkten nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie.
Die Produkte können unter Inanspruchnahme der Ausnahmen nach Anhang III,
- 6a (Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei)
- 6b (Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei)
- 6c (Kupferlegierung z.B. Messing mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei)
dennoch als Bestandteil von Systemen eingesetzt werden in denen die EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHs) Anwendung findet.
Im Zuge unseres Qualitätsmanagementsystems wird kontinuierlich auf die Einhaltung der RoHs Richtlinie unserer Vorlieferanten geachtet.
Bei Fragen zu REACH & RoHs, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
41
Jahre Familienunternehmen
50 000
Kunden weltweit
800
Neukunden/Jahr
> 3 500 000
verkaufte Einheiten
150
belieferte Länder
> 15 000
Quetschventil-Varianten
> 3 000
Varianten ab Lager
> 99 %
Kundenzufriedenheit
< 0,2 %
Reklamationsrate
16
sprachige Dokumentation / Website
TOP
Bonität & Rating
24/7
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